Häufige Fragen zur Altersversorgung bei einer Pensionskasse

Inhalt:

1. Was ist eine Pensionskasse?

2. Wem gehört die Pensionskasse?

3. Wie sicher ist eine Pensionskasse?

4. Wer ist die MPK?

5. Muss ich zwingend Mitglied der MPK werden?

6. Welchen Versicherungsschutz bietet die MPK?

7. Wie funktioniert die Entgeltumwandlung bei der MPK?

8. Sind auch höhere Zahlungen möglich?

9. Ist die Beitragshöhe auf Dauer festgelegt?

10. Es besteht schon eine Direktversicherung, kann zusätzlich eine Entgeltumwandlung erfolgen?

11. Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

12. Wo gibt es weitere Informationen über die MPK?

 


1. Was ist eine Pensionskasse?

Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die den Versorgungsberechtigten einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen einräumt. Da die Pensionskasse gegen Zahlung von Beiträgen Versorgungsleistungen bietet und das damit verbundene Versicherungsrisiko übernimmt, handelt es sich um ein Versicherungsunternehmen, das der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt.

2. Wem gehört die Pensionskasse?

Anteilseigner einer Pensionskasse sind üblicherweise - wie bei der MPK - satzungsgemäß die Mitglieder der Pensionskasse, also die Versicherten selber.

3. Wie sicher ist eine Pensionskasse?

Pensionskassen unterstehen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung - Bereich Versicherungen. Sie dürfen ihre Kapitalanlagen nur nach strengen, aufsichtsrechtlichen Grundssätzen anlegen. Neben der Aufsichtsbehörde wacht ein Treuhänder über die Kapitalanlagen. Bei der MPK ist außerdem der Aufsichtsrat paritätisch mit Vertretern der Arbeitgeber und der versicherten Mitglieder besetzt. Jedes Mitglied der MPK hat zudem eine Stimme auf der Mitgliederversammlung.

4. Wer ist die MPK?

Die MPK (Müllerei - Pensionskasse VVaG) ist eine überbetriebliche Pensionskasse, die überwiegend in der Müllerei und angrenzenden Branchen tätig ist. Sie wurde 1911 gegründet und ist als Spezialist auf dem Gebiet der Altersversorgung tätig.

5. Muss ich zwingend Mitglied der MPK werden?

Nein. Die Mitgliedschaft bei der MPK ist freiwillig. Es ist jedoch unbestritten, daß eine zusätzliche Altersversorgung dringend erforderlich ist. In jedem Fall sollte die "Neureglung" der zusätzlichen Altersversorgung zum Anlass genommen werden, die bestehende Altersabsicherung zu prüfen und ggf. eine zusätzliche Altersversorgung abzuschließen.

6. Welchen Versicherungsschutz bietet die MPK?

Der Versicherungsschutz der MPK umfasst:
Altersrente, vorgezogene bzw. hinausgeschobene Altersrente, Dienstunfähigkeitsrente und eine Hinterbliebenenversorgung (Witwen-, Witwer- und Waisenrente).
Für beim Rentenbeginn unverheiratete Versicherte erhöht sich die Rentenleistung, da dann keine Hinterbliebenenversorgung geleistet wird.
Daneben besteht auch die Möglichkeit eines Kapitalwahlrechtes.

7. Wie funktioniert die Entgeltumwandlung bei der MPK?

Bei der Entgeltumwandlung führt der Arbeitgeber den umgewandelten Betrag (z.B. aus dem Urlaubs-/ Weihnachtsgeld, VWL) für den Arbeitnehmer an die MPK ab. Im Jahr 2012 können so bis zu € 2.688,00 steuer- und sozialversicherungsfrei für die Altersversorgung aufgewendet werden.

8. Sind auch höhere Zahlungen möglich?

Ja. Nach Ausschöpfung der € 2.688,00 können bei Neuzusagen ab dem 1. Januar 2005 zusätzlich bis zu € 1.800,-- steuerfrei (nicht jedoch sozialversicherungsfrei) entrichtet werden. Voraussetzung ist, das keine Beiträge im Wege der Pauschalversteuerung geleistet werden. Wurden bisher Beiträge nach § 40 b EStG (Pauschalversteuerung) geleistet, so ist dies auch weiterhin möglich.

9. Ist die Beitragshöhe auf Dauer festgelegt?

Nein. Die MPK betrachtet die Beitragszahlung als freiwillig und ermöglicht somit eine jederzeitige individuelle Anpassung an die jeweiligen Bedürfnissen des Versicherten.

10. Es besteht schon eine Direktversicherung, kann zusätzlich eine Entgeltumwandlung erfolgen?

Ja. Bei der Direktversicherung werden die Beiträge nach § 40 b EStG pauschal besteuert. Die Entgeltumwandlung erfolgt nach § 3 Nr. 63 EStG und die Beiträge werden steuerfrei gezahlt.

11. Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Bei einem Arbeitgeberwechsel besteht die Möglichkeit, die Versicherung mit dem neuen Arbeitgeber fortzuführen. Wenn der neue Arbeitgeber die Fortführung nicht wünscht, kann die Versicherung beitragsfrei gestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit der privaten Beitragszahlung, die vom Versicherten selbst jederzeit wieder geändert werden kann.

12. Wo gibt es weitere Informationen über die MPK?

Zu weiteren Informationen und Auskünften stehen wir gern zur Verfügung:

MPK
Müllerei - Pensionskasse VVaG
An der Charlottenburg 1
D 47804 Krefeld

Telefon 02151 7288 0
Telefax 02151 7288 44

E-Mail: mpk@pensionskasse.de