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Müller-Rente
Der Bayerische Müllerbund hat in Kooperation mit uns, der Müllerei-Pensionskasse, eine Vereinbarung für Ihre Altersversorgung und Absicherung getroffen. Die Müllerei-Pensionskasse (MPK) wurde im Jahre 1911 gegründet und ist als Spezialist auf dem Gebiet der überbetrieblichen Altersversorgung bekannt. Pensionskassen unterstehen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie dürfen ihre Kapitalanlagen nur nach strengen, aufsichtsrechtlichen Grundsätzen anlegen. Neben der Aufsichtsbehörde wachen Treuhänder über die Kapitalanlagen.
Die Situation
Eine Absicherung des Lebensabends ist sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Selbstständigen sehr gering oder gar nicht vorhanden. Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann heute nur noch als "Grundversorgung" betrachtet werden. Nach 45 Berufsjahren liegt die Rente zur Zeit schon deutlich unter 50 % des Bruttoeinkommens. Es ist absehbar, dass das Rentenniveau weiter sinken wird und die Versorgungslücke wächst. Mit Ihrer zusätzlichen Müller-Rente schließen Sie diese Lücke. Für Selbstständige bieten wir die Müller- Rente als gefördertes Versorgungsprodukt auf dem Wege der Basisversorgung an.
Die Vorteile
Die flexible Müller-Rente zeichnet sich aus durch:
Der Versicherungsschutz
Jetzt und im Alter
Die Basisversorgung (Rürup-Rente)
Mit der Basisversorgung bieten wir Ihnen ein neues Versorgungsprodukt an, bei dem die Beiträge steuerlich gefördert werden. Besonders attraktiv ist dieses für Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Der maximal steuerlich abzugsfähige Beitrag beträgt 20.000,00 € (bei Verheirateten 40.000,00 €). Im Jahr 2012 sind 74 % der Beiträge steuerfrei, die Steuerfreiheit steigt auf 100 % im Jahre 2025. Nutzen Sie also die Steuerersparnis für den Aufbau Ihrer Müller-Rente.
Die Beitragszahlungen
Die MPK bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Beitragszahlungen für Ihre Müller-Rente zu leisten. Da unsere Beiträge flexibel gestaltet werden können, gibt es keinen Mindestbeitrag und auch keine Beitragsverpflichtung. So ist eine Anpassung an Ihre individuelle Situation jederzeit möglich. Über Ihren Arbeitgeber können Beiträge an uns geleistet werden (Entgeltumwandlung), die dann steuerlich gefördert werden. Selbstverständlich können Sie auch selbst Beiträge an uns entrichten.
Eine besondere und sehr attraktive Form der Beitragszahlung ist die
Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung führt der Arbeitgeber einen bestimmten Betrag (höchstens 2.688,00 im Jahr 2012, das sind 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung) an die MPK ab. Dieser Betrag kann z.B. aus einer Sonderzahlung (Weihnachts-/Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen) stammen. Durch die Entgeltumwandlung vermindert der Arbeitgeber seinen Aufwand an den Sozialabgaben. Hier die Vorteile der Entgeltumwandlung bei der Müller-Rente auf einen Blick: Minderung des zu versteuernden Einkommens somit Verminderung der zu entrichtenden Steuer Verminderung der zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge geringer Nettoaufwand für Ihre Altersvorsorge
Schließen Sie Ihre Versorgungslücken durch den Abschluss der Müller-Rente bei der Müllerei- Pensionskasse. Wir beraten Sie gerne.