Anlagepolitik der MPK
Erklärung zu den Grundsätzen
Erklärung zu den Grundsätzen unserer Anlagepolitik gemäß § 234i VAG
Geschäftszweck der Pensionskasse und Altersvorsorgesystem
Sie übernimmt dabei für Neuzugänge eine garantierte Verzinsung von 0,25 % der Sparbeiträge. Die Mitglieder erhalten lebenslange Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenpensionen auf Basis einer beitragsorientierten Leistungszusage in Abhängigkeit von Eintrittsalter und Beitragssumme.
Die MPK trägt vollständig die biometrischen Risiken (Langlebigkeit, Invalidisierung und Tod). Zur Sicherstellung der Finanzierung der versprochenen Rentenleistungen dient das gebundene Vermögen der Pensionskasse. Die Nachhaltigkeit der Ertragskraft der Kapitalanlagen dient auch zur Finanzierung der Rentenleistungen, da die Beitrags-einnahmen alleine die Leistungen der MPK nicht vollständig abdecken.
Dieser Umstand wird beim Asset-Liability-Management (also bei der Steuerung der Bedeckung der versicherungstechnischen Verpflichtungen durch das gebundene Vermögen und bei der Liquiditätssteuerung) berücksichtigt.
Die versicherungstechnischen Verpflichtungen bilden die Konstante, an der sich die Kapitalanlagetätigkeit ausrichten muss.
Ziele und Anwendungsbereich der Anlagepolitik
Vielmehr ist das Ziel der Kapitalanlagepolitik ein Portfolio mit „Absolute-Return“-Charakter aufzubauen, welches in jedem Marktumfeld mit hoher Sicherheit stetige Cashflows und eine Rendite oberhalb der erforderlichen Mindestverzinsung erzielt. Die Mindestverzinsung leitet sich auch dem gewichteten Mittel der garantierten Rechnungszinssätze unserer Tarife zuzüglich eines Zuschlags für unser Verwaltungskosten ab. Derzeit liegt unser Mindestrenditeziel bei rd. 2,9 %. Diese Mindestrendite wollen wir mit der geringsten dafür notwendigen Volatilität erzielen. Aus diesem Grunde verfolgt die Pensionskasse eine langfristig orientierte und am Cashflow-Profil der Verpflichtungen ausgerichtete Strategie mit einem Schwerpunkt auf festverzinslichen Anlagen.
Grundsätzlich werden Anlagen bis zur Endfälligkeit gehalten, bei veränderter Risikoeinschätzung im Einzelfall können sie aber auch vorzeitig veräußert werden. Einen weiteren Schwerpunkt in der Kapitalanlagestrategie der Pensionskasse bilden alternative Anlageformen (z. B. Immobilien, Infrastruktur, Unternehmensdarlehen, Hypotheken), die aufgrund ihres defensiven Charakters und der regelmäßigen Cashflows zum Anlagehorizont der MPK passen.
Der langfristige Anlagehorizont ermöglicht einen Teil der erforderlichen Rendite aus Illiquiditätsprämien zu generieren.
Als Benchmark für den Kapitalanlageerfolg der Pensionskasse dient neben dem Rechnungszins des Verpflichtungsbestands das interne Modell der erforderlichen Mindestverzinsung (inkl. Kapitalverwaltungskosten) sowie die Einhaltung unseres Risikotragfähigkeitskonzepts.
Beschränkungen der Kapitalanlagen
Als regulierte Pensionskasse unterliegt die Kapitalanlage der Regulierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), die Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen (AnlV) sowie die einschlägigen Rundschreiben der BaFin und die darin definierten Anlagegrundsätze bilden den regulatorischen Rahmen unserer Anlagetätigkeit.
Daneben orientiert sich die MPK an ihren internen Kapitalanlagegrundsätzen insb. an dem Grundsatz der Sicherheit und dem Nominalerhalt jeder Investition. Weitere externe Anforderungen an die Kapitalanlage gibt es nicht.
Der Kapitalanlageprozess der Pensionskasse folgt einem kontinuierlichen Regelkreis. Die strategische Anlagepolitik der Pensionskasse wird in der jährlichen Abstimmung von Vorstand und Aufsichtsrat auf ihre Angemessenheit geprüft und in der Kapitalanlagestrategie dokumentiert.
Grundlage für die Ausrichtung der Kapitalanlage und die Definition einer strategischen Anlagestrategie bilden einerseits die Verzinsungsanforderungen, die sich aus den versicherungstechnischen Verpflichtungen ergeben, und andererseits die Risikotragfähigkeit und -bereitschaft der Kasse. Die Risiken auf der Aktiv- und der Passivseite werden in regelmäßigen Asset-Liability-Studien (ALM-Studien) einschließlich daraus abgeleiteter strategischer Anlageplanungen und in internen Szenario-Rechnungen auf Basis des aktuellen Kapitalmarktumfeldes analysiert. Die taktische Anlagepolitik wird von dem für Kapitalanlagen zuständigen Vorstand unter Einbeziehung des Bereichs Risikomanagement vorbereitet und in den monatlichen Vorstandssitzungen festgelegt. Dabei spielen unterjährige Entwicklungen an den Kapitalmärkten und Verschiebungen der relativen Attraktivität einzelner Anlageklassen eine wesentliche Rolle. Für die Messung und Bewertung der Anlagerisiken ist der Bereich Risikomanagement verantwortlich. Im monatlichen Turnus erfolgt eine Analyse des gesamten Kapitalanlagebestands im Rahmen des Vorstandsreports.
Verfahren des Risikomanagements und der Risikosteuerung
Die Risikosteuerung im Bereich der Kapitalanlage basiert auf der Gesamtrisikosituation und der Risikotragfähigkeit der MPK. Diese sind insbesondere gekennzeichnet durch
» die übernommenen versicherungstechnischen Verpflichtungen
» die bestehende Struktur der Kapitalanlagen
» die Eigenmittel der MPK
» sonstige finanzielle Reserven der MPK
Der Grad der Risikotragfähigkeit wird vom Umfang der Überdeckung sowie der Art und Höhe der Bewertungsreserven im Sicherungsvermögen bestimmt. Risikokapitalanlagen, d. h. insbesondere solche Anlagen, die ein erhöhtes Marktrisiko aufweisen, können nur erworben werden, wenn Wertschwankungen negativer Art kompensiert werden können.
Als wesentliches Risikosteuerungsinstrument wird – neben regelmäßigen Asset-Liability-Studien und internen Ertragshochrechnungen (Szenarioanalysen) – der BaFin Stresstest in der jeweils gültigen Parametrisierung sowie die Berechnung des Portfolio-Value at Risk als Frühwarnsystem eingesetzt.
Das Risikomanagement führt den Stresstest quartalsweise durch und berichtet über die Ergebnisse in den Vorstandssitzungen. Asset-Liability-Studien werden in einem regelmäßigen Turnus durchgeführt bzw. bei gravierenden Änderungen im Kapitalmarktumfeld . Daneben erfolgt eine Steuerung der Risiken durch Limitierung von Anlageformen (Mischung) und von Schuldnern (Streuung). Im monatlichen Turnus erfolgt eine Analyse des gesamten Kapitalanlagebestands mithilfe branchenüblicher, finanzmathematischer Methoden und Kennzahlen sowie die Überwachung des Limit-Systems. Die Limite einzelner Anlageklassen ergeben sich dabei aus der Anlageverordnung und unserer internen Kapitalanlage-Richtlinie.
Für die Bewertung von Kreditrisiken festverzinslicher Anlagen im Direktbestand bleiben externe Ratingangaben – auch Angesichts der personellen Ressourcen der MPK- ein sehr wichtiges Beurteilungskriterium. Darüber hinaus ist aber auch ein umfangreicher interner Kreditbeurteilungsprozess etabliert, um zu eigenen Risikoeinschätzungen zu gelangen.
Zusätzlich werden Geschäftsberichte der Schuldner und regelmäßige Veröffentlichungen zur laufenden Risikoeinschätzung genutzt. Insbesondere die Auswahl, Überwachung und Risikobewertung der indirekten Anlage über Fonds, sei es in offenen Spezialfonds nach § 284 KAGB oder OGAW-Publikumsfonds, wird durch Monats- und Jahresberichte unterstützt.
Neben der monatlichen Bewertung über Kursdienste bilden die Anlagerichtlinien, die Portfoliozusammensetzung und das VAG-Reporting eine wichtige Grundlage zur Risikoeinschätzung.
Ergänzend wird bei Immobilienspezialfonds insb. bei Investmentgesellschaften der direkte Austausch mit den Kommanditisten und dem Fondsmanager (KVG) gesucht, da aufgrund erhöhter Illiquidität der Fondsimmobilien Risikominderungsmaßnahmen eine längere Vorbereitung und Abstimmung erfordern. Unsere Immobilienfonds sind in unterschiedlichen Bereichen investiert und tragen bei zur Risikostreuung durch Diversifikation innerhalb des Fonds und durch verschiedene Nutzungen wie Wohn- und Büroimmobilen sowie Betreiberimmobilien mit Hotels oder Gesundheits- und Pflegeimmobilien.
Im Vorfeld einer Investmentidee bzw. eines bestimmten Emittenten oder einer Schuldnergruppe werden die Anlagevorschläge im Anlageausschuss des Aufsichtsrates vorgestellt und besprochen, um die Risikoeinschätzung auch von Dritten zu erhalten.
Aktuelle Kapitalanlagepolitik
Festverzinsliche Anlagen haben einen großen Anteil am Kapitalanlagebestand und damit nach wie vor eine sehr große Bedeutung für die MPK. Festverzinsliche (nicht börsennotierte) Anlagen – mit Ausnahme von Rentenfonds– werden im Direktbestand gehalten. Zur Ertragssteigerung werden auch Wertpapiere mit ein- oder mehrfachen Kündigungsrechten des Schuldners erworben. Außerdem gehört weiterhin die selektive Beimischung von ausländischen Emittenten aus dem OECD dazu. Neben Anlagen in europäischen Staats- und Regionalanleihen oder Namenstiteln europäischer Staaten und Regionen im Investment-Grade Bereich sind auch indirekte Anlagen im MPK-Spezialfonds bei nicht europäischen Emittenten innerhalb des OECD möglich.
Nachrangige Anleihen von Emittenten mit guter Bonität können ebenfalls zur Ertragssteigerung erworben werden. Die Titelauswahl bei Unternehmensanleihen erfolgt taktisch und orientiert sich am aktuellen Marktumfeld und an der relativen Attraktivität gegenüber möglichen Alternativanlagen.
Im Bereich der alternativen Anlagen hat die MPK in den vergangenen Jahren bereits ein Portfolio in den Assetklassen Energie, Immobilien und Private Debt aufgebaut.
Die MPK nutzt die Expertise und den eigenen Marktzugang in den Assetklassen und spezialisierte Anlageberater, da die konkrete Auswahl und Überwachung einzelner Investitionsobjekte aufgrund der personellen Ausstattung nicht immer selbst abgebildet werden kann.
Bis auf Weiteres geht der Vorstand der Müllerei-Pensionskasse davon aus, dass die Niedrig- bis Nullzinsphase vorerst beendet ist und die Europäische Zentralbank 2022 die Zinswende eingeleitet hat. Diese Grundannahme determiniert unsere Anlagepolitik. Risikoarme Anlagen in Renten und Immobilien sowie chancenreichere Anlagen im Rahmen unserer bestehenden Risikotragfähigkeit bestimmen unsere Anlageentscheidungen.
Eine Überprüfung unserer Anlagegrundsätze erfolgt alle drei Jahres bzw. wenn politische, aufsichtsrechtliche oder Kapitalmarkt-Bedingungen sowie Produktinnovationen eine Änderung bzw. Anpassung erfordern.
Genehmigung und Überprüfung der Anlagepolitik
Der Vorstand aktualisiert jährlich die Kapitalanlagestrategie als Bestandteil der Geschäftsstrategie. Soweit unterjährige Entwicklungen (deutliche Veränderungen der Marktbedingungen, neue regulatorische Anforderungen, neue verfügbare Anlageprodukte) die Grundannahmen für die Entwicklung der Strategie verändern, werden Anpassungen an der Ausrichtung auch unterjährig vorgenommen.
Der Kontakt mit Produktanbietern, Asset Managern, unserem Anlageberater und Kreditinstituten gehört, wie auch das Studium verfügbarer Research-Publikationen und anderer relevanter Veröffentlichungen, zur Beobachtung des Kapitalmarktes. Durch die Mitgliedschaft in Branchenverbänden wird zusätzlich sichergestellt, dass auch gesetzliche und aufsichtsrechtliche Entwicklungen zeitnah erkannt und aufgegriffen werden können.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeit
Die MPK ist sich als Dienstleister auf dem Gebiet der betrieblichen Altersvorsorge ihrer treuhänderischen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Deshalb werden grundsätzlich nur solche Vermögensgegenstände erworben, die Erträge unter Beachtung allgemein gesellschaftlich akzeptierter Normen erzielen. Die Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Belange kann allerdings nur insoweit erfolgen, als hierdurch die wirtschaftlichen Zielsetzungen der Pensionskasse – das bedeutet, das Vermögen möglichst sicher und rentabel für die Mitglieder und Versicherten anzulegen – gleichzeitig erfüllt werden können, denn die nachhaltige Eigenschaft eines Investments kann grundsätzlich nicht ausschlaggebend sein für den Erwerb einer Kapitalanlage.
In der Vergangenheit konnte die MPK erfolgreich die Einbeziehung von ESG-Kriterien in die Anlageentscheidung bei gleichzeitiger Sicherung von Chancen auf langfristig stabile und höhere Erträge dennoch partiell umsetzen. So wurden Investitionen in externe Mandate im Hinblick auf umwelt- und sozial-gesellschaftliche Aspekte in den Bereichen erneuerbare Energien bzw. Energieeffizienz sowie Pflegeimmobilien, Ärztehäusern und Büroimmobilien mit (halb-)öffentlichen Mietern umgesetzt. Diese Kapitalanlagen dienen der professionellen Unterbringung von pflegebedürftigen Menschen oder leisten einen Beitrag zur Sicherung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung sowie zur Bereitstellung von Dienstleistungen für das Allgemeinwohl. Der MPK ist bewusst, dass die Beachtung von offensichtlichen Nachhaltigkeitsrisiken grds. wichtig ist. Um die langfristige Ertragskraft und Stabilität zu sichern, müssen Risiken, die die Werthaltigkeit einzelner Portfoliobausteine erheblich beeinflussen können, identifiziert sein. Im Risikomanagement werden unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips die für die jeweilige Assetklasse offen erkennbaren Risiken im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung beobachtet und beurteilt. Aufgrund der mangelnden Datengrundlage, der vielen zu berücksichtigenden Faktoren und diverser Unsicherheiten über zukünftige Szenarien sowie der fehlenden Kennzahlen zur Messung der Auswirkung ist eine weitergehende Quantifizierung der Risiken derzeit noch nicht umsetzbar. Diesbezüglich wird die Entwicklung branchenüblicher Methoden weiterverfolgt.
Mitwirkungspolitik
Die MPK investiert nur indirekt in börsennotierte Aktien über Fonds und veröffentlicht daher keine Informationen bezüglich Ausübungen von Stimmrechten oder sonstigen Mitwirkungsrechten im Rahmen ihrer Kapitalanlagen gemäß §134 b) und §134 c) AktG, zumal die MPK auch keine direkte Aktionärsrolle eingegangen ist, sondern lediglich die KVG evtl. Stimmrechte ausübt.