Allgemeine Informationen

nach § 3 VAG-Informationspflichtenverordnung VAG-InfoV

Bezeichnung des Altersversorgungssystems

Die Versicherung bei der Müllerei-Pensionskasse richtet sich nach der Satzung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Müllerei-Pensionskasse VVaG.

Soweit das Versicherungsverhältnis vor dem 01.01.2013 begründet wurde, richtet es sich für Beiträge, die vor diesem Datum gezahlt wurden, nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Müllerei-Pensionskasse VVaG für Leistungen aus Beitragszahlungen bis 31.12.2012.

Wurde das Versicherungsverhältnis bis 31.12.2020 begründet, gelten die AVB für Leistungen aus Beitragszahlungen ab 01.01.2013.

Für alle Versicherungsverhältnisse die ab dem 01.01.2021 begründet wurden gelten die AVB Tarif 2021.

Bezeichnung der Durchführenden Einrichtung

Das Altersversorgungssystem wird von der

Müllerei-Pensionskasse VVaG Leyentalstraße 26, 47799 Krefeld, Telefon: 0 21 51 / 72 88-0, Telefax: 0 21 51 / 72 88-44, E-Mail: mpk@pensionskasse.de durchgeführt.

Die Müllerei-Pensionskasse hat ihre Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland erhalten und wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn unter der Registernummer 2043 beaufsichtigt.

Angaben zu den Leistungselementen und Wahlmöglichkeiten

Soweit die Versicherung bei uns im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung besteht, sind unsere Tarife sogenannte beitragsorientierte Leistungszusagen. Das bedeutet, dass jeder gezahlte Beitrag in einen Rentenbaustein umgewandelt wird. Jeder Rentenbaustein wird durch den jeweils gezahlten Beitrag vollständig finanziert, weitere Beitragszahlungen sind für ein und denselben Rentenbaustein nicht mehr erforderlich. Die Summe aller Rentenbausteine ergibt dann die Leistung, die wir bei Eintritt des Versorgungsfalles zahlen.

Leistungselemente

Unsere Leistungen umfassen lebenslange Pensionszahlungen nach Erreichen des Pensionsalters, bei Dienstunfähigkeit und Tod. Sämtliche Leistungen setzen den Wegfall des Erwerbseinkommens des Versicherten voraus. Leistungen bei Tod erbringen wir dabei an Hinterbliebene wie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder.

Die Pension wegen Alters kann auch vor Erreichen des Pensionsalters beantragt werden (vorgezogene Alterspension), wenn die Voraussetzungen zum Bezug eines vorgezogenen Altersruhegeldes aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt sind. In diesem Fall kürzen wir die Pensionszahlung um einen versicherungsmathematischen Abschlag.

Der Beginn der Alterspension kann auch über das Pensionsalter hinausgeschoben werden (hinausgeschobene Alterspension). In diesem Fall erhöhen wir die Pensionszahlung um einen versicherungsmathematischen Zuschlag.

Je nach Tarif kann die Alterspension auch teilweise beantragt werden (teilweise Alterspension). Die teilweise Alterspension gewähren wir in der Höhe des Prozentsatzes, um den das Erwerbseinkommen des Versicherten wegfällt.

Falls ein Versicherter bei Eintritt des Leistungsfalles unverheiratet ist, erhöhen wir je nach Tarif die Alters- bzw. Dienstunfähigkeitspension um einen Unverheirateten-Zuschlag. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Zahlung von Hinterbliebenenpensionen.

Soweit das Versicherungsverhältnis vor dem 01.01.2011 begründet wurde, zahlen wir im Falle des Todes eines Versicherten darüber hinaus ein Sterbegeld.

Wahlmöglichkeiten (Nur für Mitglieder mit Versicherungsbeginn bis 31.12.2020)

Die volle oder teilweise Alterspension und die vorgezogene volle oder teilweise Alterspension zahlen wir auf Antrag als einmalige Kapitalabfindung. Die volle oder teilweise Alterspension und die volle oder teilweise vorgezogene Alterspension zahlen wir auf Antrag auch als Teilkapitalabfindung aus. Die Teilkapitalzahlung ist dabei auf 30 % der Anwartschaft beschränkt.

Ist der Versicherte bei einem Mitgliedunternehmen der Müllerei-Pensionskasse beschäftigt und liegt betriebliche Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes vor, ist hierfür die Zustimmung des Mitgliedunternehmens erforderlich.

Der Antrag auf Kapitalabfindung muss mindestens ein Jahr vor Fälligkeit gestellt werden. Er ist unwiderruflich.

Sämtliche Einzelheiten zu den versicherten Leistungen und den offenstehenden Wahlmöglichkeiten sind den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen, auf die wir ausdrücklich verweisen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen wurden Ihnen bei Vertragsabschluss ausgehändigt. Sie sind ebenfalls auf unserer Internetpräsenz unter www.pensionskasse.de abrufbar.

Angaben zu Garantieelementen

Unseren Versicherungen liegt eine garantierte Verzinsung der Sparbeiträge von 1,75 % für Leistungen aus Beitragszahlungen ab 01.01.2013 bzw. von 3,50 % für Leistungen aus Beitragszahlungen bis 31.12.2012 zugrunde. Für die Garantieverzinsung ist der jeweils geltende aufsichtsbehördlich genehmigte technische Geschäftsplan maßgeblich. Der Sparbeitrag ist der Teil des gesamten Beitrags, den wir nicht zur Deckung vorzeitiger Leistungsfälle (Risikobeitrag) und zur Deckung unserer Verwaltungskosten (Kostenbeitrag) benötigen.

Die garantierte Verzinsung der Sparbeiträge für Neuzugänge ab dem 01.01.2021 in unserem Tarif 2021 beträgt 0,25 %.

Vertragsbedingungen

Unsere Versicherungen basieren auf unserer Satzung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung. Zum Nachweis, dass Sie bei uns versichert sind, haben wir Ihnen bei Versicherungsbeginn Ihren Versicherungsschein ausgehändigt. Dieser enthält das Datum des Beginns der Versicherung sowie die Mitgliedsnummer, unter der Sie bei uns versichert sind.