Sie bietet sämtlichen Unternehmen – unabhängig von der Unternehmensgröße – aus dem gesamten Ernährungs- und Agrarbereich die Möglichkeit der Altersversorgung über eine Pensionskasse.
Neben der Altersversorgung für die Mitarbeiter kann selbstverständlich auch die Altersversorgung für die Geschäftsleitung bzw. den Unternehmer individuell geregelt werden.
Als soziale Einrichtung zahlt die MPK von ihren Überschüssen keine Steuern. Satzungsgemäß wird der Überschuss der MPK ausschließlich zu Leistungsverbesserungen der bereits bestehenden Anwartschaften und der laufenden Pensionen verwendet.
Die MPK arbeitet mit einem geringen Verwaltungsaufwand. Es werden keine Abschluss- und Vertreterprovisionen gezahlt.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder Fragen haben, sind wir gerne für Sie da.